Willkommen

Betreuungsbüro


Betreuung für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden


Welche Art von Betreuung wird angeboten?

Der Aufgabenkreis umfasst:

  1. Aufenthaltsbestimmung
  2. Behörden-, Renten- und andere Sozialleistungsangelegenheiten
  3. Entscheidung über die Entgegennahme, Öffnen und das Anhalten der Post
  4. Gesundheitsfürsorge
  5. Vermögenssorge
  6. Wohnuns- und Heimangelegenheiten


Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wird in den § 1814 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Sie ist auf die erforderlichen Aufgabenkreise beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können.

 

 

BEHÖRDEN-, RENTEN- und SOZIALLEISTUNGS-ANGELEGENHEITEN

Der gesetzliche Betreuer schützt die Rechte der Betreuten gegenüber möglichen bürokratischen Hürden und unterstützt bei der Beantragung von Sozialleistungen, Wohngeld, Eingliederungshilfe u.v.m. 

 

WOHNUNGS- und HEIMANGELEGENHEITEN

Zu den Wohnungsangelegenheiten gehören Aufgaben wie die Unterstützung beim Erhalt des bestehenden Wohnraumes oder die Organisation eines Wohnplatzes in einer Pflegewohngemeinschaft oder einem Heim bei Vorliegen dauerhafter Pflegebedürftigkeit.

 

Vermögenssorge

Bei der Vermögenssorge geht es um sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Unsere Hauptaufgabe ist das vorhandene Vermögen zu sichern und der Person vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Postangelegenheiten

Postangelegenheiten sind ein geschütztes Rechtsgut im Grundgesetz. Demgemäß werden sie als gesonderter Aufgabenkreis benannt obwohl sie mit fast allen anderen Arbeitskreisen überschneiden.

GESUNDHEITSSORGE

Der Aufgabenbereich Gesundheitssorge umfasst die Unterstützung bei Entscheidungen und Einwilligungen zu ambulanten und stationären ärztlichen Maßnahmen.

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